Häufige Fragen (FAQ)
Gutleben Billberge - Häufige Fragen
Wie viele Wohnungen/Häuser sind noch nicht vergeben bzw. reserviert?
Aktuell sind weder einzelne Häuser noch Wohnungen fest vergeben. Anders gesagt: Alle Häuser sind noch frei. Nach den Informationsveranstaltungen werden wir alle Interessentinnen und Interessenten fragen, ob sie ein Haus reservieren möchten. Dann erst vergeben wir die Bauplätze.
Welche Wohnfläche haben die Wohneinheiten?
In der aktuellen Planung gehen wir von 22 kleinen Holzhäusern aus, die neu gebaut werden sollen und mindestens 17 Wohnungen in den Bestandsgebäuden. Die endgültigen Größen der Wohneinheiten werden planerisch gerade noch ermittelt, doch gibt es bereits eine erste Orientierung. Die Holzhäuser werden wohl in drei Größen konzipiert.
- Größe S, ca. 20 Quadratmeter
- Größe M, ca. 40 Quadratmeter
- Größe L, ca. 60 Quadratmeter
Es ist möglich, dass sich die Maße noch einmal ändern. Wir wollen zur Informationsveranstaltung den Stand der Planungen bekanntgeben. Von den kleinen Häusern wird es im Gesamtensemble mehr geben als von den großen. Die Idee des Werkdorf in Billberge bleibt es, sich Gemeinschaftsflächen zu teilen und deshalb privat auch weniger Platz zu benötigen. Die Wohneinheiten könnten nach aktueller Planung 30 – ca. 130 Quadratmeter groß werden.
Auf den Plänen bei bzw.dorf sind auch die Personen pro Hausgröße angegeben, z.B. 2 Personen für 36qm. Sind das verbindliche Vorgaben oder wie ist das zu verstehen?
Die Architekten machen keine Vorgaben, wie viele Menschen in einem Haus leben sollen. Es handelt sich bei den Angaben um Orientierungshilfen. Allerdings wird es bauliche Grenzen geben, z.B. dadurch, dass die Anzahl an Schlafzimmern pro Haustyp festgelegt sein wird. Weitere Details dazu können wir gern direkt bei der Infoveranstaltung klären. Da werden die Grundrisse der Häuser im aktuellen Planungsstand vorgestellt.
Wie hoch werden die monatlichen Kosten sein? Kommen zu den 400€ (z.B. für ein Haus S) noch die Betriebskosten hinzu? Werden diese nach Verbrauch berechnet?
Die prognostizierten Nutzungsentgelte berücksichtigen auch eine Schätzung für verbrauchsabhängige Umlagen (3€/qm Wfl.). In dieser Umlage sollen Wärme, Strom, Wasser, Müll und auch Internet enthalten sein. Genauer können wir das erst fassen, sobald wir insbesondere in das Thema Strom- und Wärmeversorgung eingestiegen sind. Das können wir jedoch erst tun, wenn sich Menschen finden, die in Billberge wohnen wollen. Wir rechnen damit, dass wir für die Wohneinheiten Unterzähler verbauen werden, um die Kalkulation überprüfen und ggf. anpassen zu können. Die Kostenprognose basiert aktuell auf einer Reihe von Annahmen, die wir auch mit fortschreitendem Planungsprozess werden überprüfen müssen.
Ich möchte mir den Ort einmal ansehen - kann man die Flächen besichtigen und ggf. bei euch eine Nacht bleiben?
Das geht. Die Grundstücke sind offen zugänglich und wir haben auch Beschilderungen angebracht, die die geplante Entwicklung beschreiben.
Eine Übernachtung kannst du auf dem Gut Billberge, das direkt neben dem geplanten Neubau liegt, anfragen: https://gutbillberge.de/. Am besten meldest du dich direkt dort, da ich gerade keinen Einblick in die aktuelle Zimmerbelegung habe.
Wie bekomme ich die Informationen, wenn ich nicht am Infotag teilnehmen kann?
Es ist natürlich etwas schade, dass du beim Infotag in Billberge nicht mit dabei sein kannst, doch wird es dich freuen, dass wir immer wieder Online-Termin durchführen, bei dem wir das Projekt noch einmal vorstellen. Anmelden kannst du dich hier: https://www.eventbrite.com/cc/billberge-3573349
Weshalb wird der Bestand um weitere 22 neue Holzhäuser erweitert?
Es soll mehr Wohnraum geben, als die Bestandhäuser aktuell möglich machen.
Um eine lebendige Gemeinschaft zu unterstützen, die auch über Jahrzehnte hinweg funktioniert, bedarf es einer gewissen Menge an Menschen, die vor Ort leben. Schon vor unseren Plänen waren das über 300 Menschen in Billberge. Nicht nur die Begegnung und gegenseitige Unterstützung profitiert davon, sondern auch die Anbindung an die lokale Infrastruktur. So fährt z.B. der Bus nur dann, wenn vor Ort genügend Menschen leben. Der ÖPNV ist für Menschen, die dort hin ziehen möchten, ein wichtiger Faktor für ihre Entscheidung. Auch können mehr Menschen vor Ort die Kosten der Gemeinschaft besser schultern. Ganz zu schweigen davon, dass die Werkstatthalle und der alte Klinkerbau mit Turm für eine kleine Gemeinschaft viel zu groß sein würden.
Dazu kommt noch, dass die Erschließungsarbeiten (also, Abwasser, Strom usw.) schon passiert sind – vor der Zeit unseres Projektes. Diese vorhandene Infrastruktur nicht zu nutzen erscheint uns unklug.
Welche Art von Gemeinschaftsflächen werden im Projekt Gutleben Billberge entstehen und wie werden diese finanziert?
Die ersten Gemeinschaftsflächen entstehen im zentralen “Klinkerbau”. Dazu gehören ein Multifunktionsraum mit einer langen Tafel und einer Gemeinschaftsküche. Anfangs wird auch eine Waschgelegenheit integriert sein, die später in einen Nebenraum verlegt wird. Diese Gemeinschaftsflächen wachsen mit der Anzahl der Bewohner:innen mit und starten mit ca. 120-130 Quadratmetern. Die Nutzung, Beheizung, Bewirtschaftung, Entwicklung und Sanierung dieser Gemeinschaftsflächen sind im monatlichen Nutzungsentgelt und der initialen Einzahlung der nutzungsbezogenen Genossenschaftsanteile enthalten. Diese Gemeinschaftsflächen kosten nichts extra.
Ebenfalls enthalten sind im Verlauf des Projektes ein Spielplatz, ein Gemüsegarten und viel Raum, der gemeinsam gestaltet werden darf.
Wie sind die Konditionen für die Nutzung der Werkstattflächen und was passiert, wenn nicht alle Flächen vermietet werden?
Das Werkstattgebäude, eine ehemalige Ausbildungshalle, kann von den Bewohnern zu einem attraktiven Mietpreis von 6 Euro pro Quadratmeter genutzt werden. Dieser Preis beinhaltet in der Regel Strom, Wasser, Abwasser, Toilettennutzung und Wärme. Ausnahmen bilden nur energieintensive Nutzungszwecke. Für diesen Fall würde Strom separat abgerechnet werden.
Die Werkstatt kann sowohl von Bewohnern des Projekts als auch von externen Personen, wie Handwerkern, Künstlern oder anderen Kreativen aus der Umgebung, angemietet werden.
Es gibt sowohl größere Flächen als auch kleinere Büros, die für Einzelgespräche oder Therapien genutzt werden könnten.
Sollten nicht alle Flächen von Anfang an vermietet sein, kann die Genossenschaft das Gebäude trotzdem nutzen. Die Eigentümerin überträgt das Gebäude dann nach und nach (z.B. zunächst zur Miete) an die Genossenschaft vielleben eG. Ziel ist es, dass die Flächen langfristig belebt werden.
Welche Wohnmöglichkeiten werden in Billberge angeboten und wie sind die Preisstrukturen?
Es gibt zwei Hauptkategorien von Wohnmöglichkeiten:
Kleine Holzhäuser: Diese Holzkonstruktionen in verschiedenen Größen (von ca. 20 bis 60 Quadratmetern Wohnfläche) sind als Höfe organisiert und verfügen über Außenbereiche.
Die Preisprognose für die kleinen Häuser liegt aktuell beispielsweise:
- Haus S (ca. 20 qm): 50.000 Euro einmalig, 400 Euro monatlich.
- Haus M (ca. 40 qm): 90.000 Euro einmalig, 700 Euro monatlich.
- Haus L (ca. 60 qm): 125.000 Euro einmalig, 1.000 Euro monatlich.
Zuzüglich 1.700 Eintrittsgeld für die Genossenschaft.
Bestandswohnungen: Dies sind sanierte Massivbauten aus den 1950er Jahren, die mit großzügigen Balkonen, Wärmedämmung und neu organisierten Innenräumen ausgestattet werden. Es gibt verschiedene Größen und Konfigurationen, von 35 bis 135 Quadratmetern.
Beispiele für einmalige nutzungsbezogene Einlagen und monatliche Nutzungsentgelte sind:
- 70 qm: 105.000 Euro einmalig, 900 Euro monatlich.
- 100 qm: 150.000 Euro einmalig, 1.100 Euro monatlich.
- 135 qm: 175.000 Euro einmalig, 1.200 Euro monatlich.
Zusätzlich zu diesen Kosten fällt einmalig ein Mitgliedsbeitrag von 1.700 Euro an.
Die angegebenen Preise sind Kostenprognosen, die sich noch ändern können.
Wie funktioniert die finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft und gibt es staatliche Förderungen?
Um Teil der Genossenschaft zu werden, erwerben Interessenten Genossenschaftsanteile.
- Mitgliedsbegründende Genossenschaftsanteile:
Zahlung einmalig, um Teil der Genossenschaft zu werden (z.B. 1.700 Euro). - Nutzungsbezogene Genossenschaftsanteile:
Zahlung einmalig, richtet sich nach der Größe des zu bewohnenden Hauses oder der Wohnung. Diese Zahlungen erfolgen stufenweise abhängig vom Projektfortschritt, beginnend mit einem Sondierungskapital von 10.000 Euro. - Monatliches Nutzungsentgelt:
Zur Deckung der Kreditkosten und zur Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen.
Der Staat fördert genossenschaftliches Bauen über ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Genossenschaftsmitglieder können zu günstigen Zinssätzen Kredite aufnehmen, um die nutzungsbezogenen Anteile zu finanzieren.
Details zum Programm der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-(134)
Welche Vorteile bietet das Wohnen in einer Genossenschaft in Billberge?
Das Wohnen in einer Genossenschaft in Billberge bietet mehrere Vorteile:
- Als Genossenschaftsmitglied kannst du alle Gemeinschaftsflächen und Gebäude mitnutzen. Das sind knapp 40.000 Quadratmeter Spielwiese, einschließlich Spielplatz, Garten und Gemeinschaftsgebäuden.
- Umfassende Nutzung: Als Genossenschaftsmitglied kannst du alle Gemeinschaftsflächen und Gebäude mitnutzen. Das sind knapp 40.000 Quadratmeter Spielwiese, einschließlich Spielplatz, Garten und Gemeinschaftsgebäuden.
- Leben in Gemeinschaft. Billberge soll wieder ein lebendiges Dorf werden – ideal für Familien.
- Nutzung der großen Werkstatt (über 1.600 Quadratmeter Fläche) direkt neben dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung.
- Pferde direkt nebenan. Es gibt einen Reitstall mit langer Geschichte direkt in Billberge.
- Sicherheit und Stabilität: Die Genossenschaft pflegt und instand hält die Gebäude. Mieten bleiben über einen langen Zeitraum stabil, da die Genossenschaft keine Renditen für Großinvestoren erwirtschaftet, sondern kostendeckend arbeitet.
- Lebenslanges Nutzungsrecht: Für die bewohnte Einheit.
- Vererbbar: Die Genossenschaftsanteile können vererbt werden.
- Flexibilität: Die Möglichkeit zum Wohnungstausch innerhalb der Genossenschaft, auch projektübergreifend.
- Nutzung anderer Projekte: Zugang zum temporären Dorf Borgo Batone in der Toskana für Urlaube.
- Mitbestimmung: Mitglieder haben die Möglichkeit, bei der Entwicklung der Genossenschaft und der Gestaltung der Wohnprojekte mitzubestimmen.
Wie ist der Zeitplan für die Projektentwicklung und ab wann kann mit dem Bau begonnen werden?
Der Projektplan ist nicht linear, da er stark vom Zulauf und der Formierung der Baugruppe abhängt. Der erste Schritt ist die Interessensbekundung, bei der die Art der gewünschten Wohneinheit angegeben wird. Der Bau kann bereits mit zehn Wohnparteien (Pioniere) beginnen.
Die Genossenschaft beginnt mit der Sanierung eines Bestandsgebäudes und dem Bau von einem Wohnhof. Weitere Bestandswohnungen und Häuser werden schrittweise realisiert. Die Bauarbeiten in den Bestandsgebäuden können zügig erfolgen, und die Tiny Houses werden vorgefertigt geliefert. Ziel ist es, dass die erste Gemeinschaft schon 2027 vor Ort ist.
Welche Rolle spielen die Gemeinde und der Landkreis im Projekt?
Die Gemeinde und der Landkreis stehen dem Projekt sehr positiv gegenüber und unterstützen es intensiv. Der Bürgermeister und der Landrat waren bereits persönlich vor Ort und betonen die Bedeutung des Projekts für die Wiederbelebung von Billberge. Diese Unterstützung ist entscheidend für Genehmigungen und Verfahren.
Wie ist die Anbindung an große Städte und wie die Anbindung an den ÖPNV?
Vom Landrat gibt es die Zusage, dass die Busanbindung nach Billberge wieder regelmäßig erfolgt, sobald die Gemeinschaft tatsächlich in Billberge wohnt. Bis dahin wird in einem Pilotprojekt ein Rufbus gestellt, der täglich, auch am Wochenende, mit kurzem Vorlauf bestellt werden kann. Der regelmäßige Busverkehr wird Billberge mit den Städten Tangermünde und
Stendal verbinden.
Von Stendal aus erreicht man mit der ICE Verbindung die Städte Berlin, Hamburg, Hannover und weitere.
Mit dem Auto ist man aus Billberge in 15 Minuten am Bahnhof Stendal.
Gibt es Überlegungen zu Gemeinschaftsgärten?
Ja, es ist geplant, eine große Ackerfläche als Gemeinschaftsgarten zu nutzen. Die Idee orientiert sich am Konzept der „Ackerhelden“, die symmetrisch angeordnete Gemüsegärten bewirtschaften, die von mehreren Parteien genutzt und deren Erträge geteilt werden können.
Es gibt Gespräche mit den Ackerhelden über Unterstützung bei der Anlage und Bewirtschaftung sowie mit lokalen Landwirten für maschinelle Hilfe.
Wie sieht es mit Hochwasserschutz aus? Die Gebäude sind ja doch recht nah an der Elbe und der Klimawandel wird vermutlich auch in Zukunft zu Wetterextremen führen.
Darüber haben wir auch schon intensiv nachgedacht. Diese Frage kam auch schon einmal in einem Info-Call auf. Die Antwort und die Hochwasser-Gefahrengrafik kannst du dir in diesem Video ansehen: https://youtu.be/JTzp3BPkUms?si=l3HxFsJpjkBJcMBo&t=2830
Die frohe Antwort ist: Billberge ist nicht durch Hochwasser bedroht. Selbst in den schlimmsten Hochwasserszenarien bleibt das Dorf trocken.
Ich interessiere mich für ein Haus, das nicht zum ersten Bauabschnitt gehört. Wann wird dieses fertiggestellt sein?
Aktuell können wir das noch nicht verbindlich sagen, da wir von Haus 11 über Haus 9 zu 7 und dann zu Haus 5 vorgehen. Bzw. bei den Wohnhöfen von Norden nach Süden, beginnend mit Hof C. Wir bauen den nächsten Abschnitt immer erst dann, wenn wir alle Parteien für den folgenden Bauabschnitt zusammen haben. Auch wenn wir versuchen, dieses schöne Fleckchen
Land schmackhaft zu machen, haben wir nicht in unserer Hand, wie schnell das geht. Im besten Fall können die Bestandshäuser schon Ende 2027 bewohnt werden.
Kann ich mein kleines Häuschen einzäunen?
Die Baugenossenschaft vielleben eG ist mit der Idee gegründet, dass Menschen, die sich zusammentun, mehr erreichen und mehr besitzen können, als allein. Dieser Idee folgt auch das Gestaltungskonzept der Baugrundstücke. Zäune, die “Privateigentum” abgrenzen und anderen Menschen Zutritt verwehren passen nicht in dieses Konzept. Zum einen deshalb, weil Mitglieder der Genossenschaft zwar ein dauerhaftes Wohnrecht erwerben, aber eben nicht exklusives Eigentum am “Grund und Boden”. Andere Mitglieder der Genossenschaft können folglich auch nicht vom Betreten dieses Bodens durch Zäune abgehalten werden. Zum anderen, weil dieses gemeinsam geschaffene “Mehr” nur dann auch zur Verfügung steht, wenn die Flächen groß, zusammenhängend und einladend gestaltet sind.
Und wenn ich einen Hund habe?
Es ist möglich, dass neben dem Gelände des Werkdorfes in Billberge eine großzügige und abgetrennte Auslaufwiese für Hunde entsteht. Ob und wie das realisiert wird, entscheiden die Menschen im Projekt vor Ort und in Abstimmung mit der aktuellen Grundstückseigentümerin.
Darf ich ums Haus herum einen kleinen "eigenen" Bereich gestalten, Blumenbeete anlegen, eine Solardusche mit Sichtschutz aufstellen? Ohne Zaun, versteht sich…
Grundsätzlich lautet die Antwort darauf „Ja“. Die Wohnhöfe sollen durch die Bewohner:innen gestaltet werden. Inwieweit es eine Art übergeordnete Gestaltungsidee geben wird und ob diese durch die Bewohner:innen oder die Genossenschaft festgelegt wird, ist noch offen. Die Freigabe für die Dusche kann ich dir jetzt nicht geben. Ich schlage vor, das mit den Hof-Nachbar:innen
zu besprechen.